Heimliche Vaterschaftstests sind nun illegal
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| Kategorie: Recht
Dieser Artikel wurde eingestellt von: jb Erstellung am: 02. February 2010 07:00 - 941 Hits | |||||||
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Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de Das Gendiagnostikgesetz regelt sowohl die genetischen Untersuchungen bei Menschen, wie auch die Verwendung der daraus gewonnenen genetischen Proben und Daten.
Genetische Untersuchungen zur Frage der Abstammung sind ab sofort nur erlaubt, wenn die Person, von der eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung einwilligt. Im Fall einer minderjährigen Person muss der sorgeberechtigte Elternteil in den Test einwilligen. Das heißt, ab sofort ist ein Vaterschaftstest nur mit Zustimmung der Mutter erlaubt. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Das Gendiagnostikgesetz regelt ebenfalls, wie Arbeitgeber und Versicherungen mit Gentests umzugehen haben. So dürfen Arbeitgeber ab sofort weder Informationen aus einem Gentest einfordern, noch vom Arbeitnehmer annehmen. Auch für die vorgeburtlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft gelten neue Bestimmungen. Alle vorgeburtlichen Gentests sind auf rein medizinische Zwecke beschränkt. Das heißt auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Ungeborenen vor oder nach der Geburt beeinträchtigen könnte, z.B. das Down-Syndrom. Zukünftig darf nicht mehr auf genetische Veränderungen getestet werden, die erst später im Erwachsenenalter zum Ausbruch von Krankheit führen können. Grundsätzlich gilt für alle Genetischen Untersuchungen:
Mehr Informationen und den genauen Wortlaut des Gendiagnostikgesetzes findest Du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Sie wollen Gewissheit – die Väter, die sich nicht sicher sind, ob ihr Kind wirklich ihr Kind ist. Und so werden pro Jahr bis zu 50.000 Vaterschaftstests in Deutschland durchgeführt. Oft wurde der Vaterschaftstest allerdings heimlich gemacht. Einpaar Haare vom Nachwuchs in den Umschlag und dann ab ins Labor. Doch die Zeiten sind nun vorbei. Denn seid dem 1. Februar 2010 sind die sogenannten heimlichen Vaterschaftstests gesetzlich verboten. Am 1. Februar ist nämlich das Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten.
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